Leistungen für Teilnehmer am Atemschutzausbildungs-Zentrum Albstadt
In Absprache mit der Stadt Albstadt wurden folgende Leistungen amAtemschutzausbildungs-Zentrum Albstadt (AAZ-Albstadt) festgelegt.
| Durchführen von Atemschutzgeräteträger-Lehrgängen nach FwDV 2.1. und FwDV 2.2. | |
| • | für Feuerwehren des Landkreises |
| • | für Werkfeuerwehren des Landkreises |
| • | für andere Hilfsorganisationen des Landkreises (THW, DRK...) |
| • | für Industriebetriebe |
| • | für Feuerwehren anderer Landkreise |
| • | Durchführen der jährlich geforderten theoretischen Unterweisung nach FwDV 7. |
| • | Durchführen der jährlich geforderten Belastungsübungen nach FwDV 7. |
| • | Durchführen von Einsatzübungen innerhalb einer taktische Einheit unter Atemschutz. |
| • | Durchführung von Übungen unter Einsatzbedingungen für Träger von Chemikalienschutzanzügen. |
| Nach der Übung oder Ausbildung: | |
| • | Sämtliche eingesetzten Atemluftflaschen einer Feuerwehr die einen Lehrgang / Übung gebucht hat werden nach dem Durchgang im AAZ kostenlos wieder befüllt. |
| • | Eine Reinigung bzw. Desinfektion / Prüfen von Atemschutzmasken oder des gesamten Preßluftatmers wird im AAZ nicht durchgeführt. |
| • | Dies kann jedoch bei Bedarf in der Zentralen Atemschutzwerkstatt der Feuerwehr Albstadt gebucht werden. |
| • | Für jeden Teilnehmer werden ausreichend Getränke (Mineralwasser) kostenlos bereitgestellt. |
| • | Dokumentation der erbrachten Leistungen im jeweiligen Atemschutzpass des anwesenden, teilnehmenden Feuerwehrangehörigen durch die Bediensteten des AAZ-Albstadt. |


